Viele unserer Leistungen werden von der Krankenkasse übernommen, wenn durch die Operation ein medizinisches Beschwerdebild gebessert werden kann.

Typische Beispiele dafür sind:

  • Operationen an den Oberlidern bei eingeschränktem Gesichtsfeld
  • Brustverkleinerungen bei Rückenbeschwerden
  • Bauchdeckenkorrekturen bei Ausschlägen in den Hautfalten oder Rückenbeschwerden
  • Fettabsaugungen bei Lipödem

Üblicherweise erhalten Sie von Ihren Behandler:innen einen entsprechenden Befund, mit dem Sie dann bei Ihrer Krankenkasse um Kostenübernahme einreichen können. Einen Überblick, welche die Kriterien für eine Kostenübernahme sind, erhalten Sie hier. Manche Fälle werden auch individuell entschieden, so dass es sich bei der Aufstellung nur grundsätzlich um Richtlinien handeln kann.