Ausschließlich Fachärzt:innen für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie dürfen laut österreichischem Gesetz sämtliche ästhetischen Behandlungen und Operationen durchführen.Â
Andere Fachärzt:innen dürfen nur ausgewählte, gesetzlich bzw. verordnungsmäßig festgelegte ästhetische Operationen durchführen und nur insoweit, als diese ihrem jeweiligen medizinischen Fachgebiet zugeordnet sind.
Link zu Ästhetik Gesetz:
https://www.aerztekammer.at/documents/d/content-pool/asthop-vo-2013-3-nov-konsfassung-2024_entw_inkl-anlagen-1-8?utm_

